Vorgehensweise bei beschädigten und verlorenen Dongles
Der Softwarehersteller DSH GbR schützt sein geistiges Eigentum durch moderne Mittel zum Schutz von Software vor unberechtigter Verwendung und Softwarepiraterie.
Aktuell nutzen wir ein System, dass aus Hardware- und Softwarekomponenten besteht. Diese Komponenten werden miteinander verbunden und Kunden zum Zeitpunkt des Kaufs zugewiesen. Sie dienen dazu, die erworbenen Softwareprodukte zu aktivieren. Die Softwarekomponente besteht aus einem Programmodul. Dieses wird mit der zur Verfügung gestellten Hardwarekomponente (dem sogenannten Dongle) synchronisiert. Der Schutz funktioniert ausschließlich mit beiden Komponenten.
Geht ein Dongle verloren oder wird gestohlen, gelten die im Folgenden aufgeführten Bedingungen:
1. Defekter Dongle
- Ist ein Dongle ganz oder teilweise defekt, wird er gegen eine Gebühr von 55.- Euro zzgl. ges. MwSt. ersetzt.
- Der Kunde schickt den defekten Dongle schnellstmöglich per Post an DSH GbR zurück. Sobald DSH GbR den Dongle erhalten hat, wird ein Ersatz-Dongle ausgestellt und zugestellt.
- In Sonderfällen kann ein Austausch-Dongle vorab geliefert werden. Wird der defekte Dongle nicht innerhalb dreißig (30) Tagen zurückgegeben, wird eine Rechnung über Win-Baugrund mit Rabatt-Berücksichtigung erstellt.
2. Verlorener oder gestohlener Dongle
Geht ein Dongle verloren oder wird gestohlen, wird wie folgt verfahren:
- Für gestohlene oder verlorene Dongles erworbener und lizenzierter Softwareprodukte trägt der Kunde die Verantwortung.
- DSH GbR übernimmt keinerlei Verantwortung oder Verpflichtung für den Ersatz des Dongles bzw. der lizenzierten Softwareprodukte. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für den Verlust der Software. Die betroffenen Softwareprodukte müssen erneut erworben werden.
- Geht ein Dongle verloren oder wird gestohlen, informiert der Kunde DSH GbR unverzüglich darüber, dass sich der Dongle nicht mehr in seinem Besitz befindet.
- Wir empfehlen allen Kunden, erworbene Softwareprodukte zu versichern.
Änderungen vorbehalten.